AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommen. Abweichende Individualbestimmungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt werden.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Angaben im technischen Bereich erfolgen unverbindich.
3. Alle Angaben in Angeboten, Katalogen, Preislisten, Prospekten und Downloadkatalogen sind so genau wie möglich, aber nur annähernd maßgeblich, es sei denn es ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt.
4. Unsere Preise sind freibleibend sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten, insbesondere wenn nach Vertragsabschluss Material, Rohstoff-, Energie- oder Personalkosten, die maßgeblich für die Kalkulation sind, erhöht werden. Unsere Peise verstehen sich, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, ab Werk ausschließlich Porto und Verpackung.
5. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, egal aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Seiten verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Neue zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck gleichkommt.
6. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf die Gefahr des Bestellers an. Mündliche Vereinbarungen über Lieferumfang, Rabatt, Zahlungskonditionen und Sonstiges bedürfen der Schriftform.

 

II. Auslieferung und Versand

1. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die die reibungslose Bearbeitung Ihres Auftrags gefährden, insbesondere Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Werkstoffmangel und sonstiges unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Zulieferern entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Bestellers sind in diesem besonderen Fall grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, entweder gemäß Absprache oder nach unserem Ermessen als Standardlieferung per DHL. Porto- und Verpackung sowie etwaige Zusatzkosten werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller, Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungspersonen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Eine besondere Transportversicherung erfolgt gegen Berechnung nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, sind wir berechtigt, entsprechende Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
3. Teillieferungen unsererseits sind zulässig.
4. Wir verpflichten uns, die vereinbarte Menge zu liefern.
Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10 % fertigungstechnisch bedingt und branchenüblich und der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme.
5. Warenrücksendungen laufen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn wir den Grund nicht zu vertreten haben.
6. Abrufaufträge müssen innerhalb von 12 Monaten abgenommen werden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Nach Fristablauf erfolgt die Lieferung des Restauaftrags. Eventuelle Kursschwankungen, Material- und Personalkostensteigerungen, die zwischen Auftragserteilung und Abruf eintreten, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

 

III. Mängelrügen

1. Die gelieferte Ware ist bei Eingang unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder unrichtiger Leistung oder Rügen erkennbarer Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich zu erklären.
2. Nicht erkennbare Mängel sind sofort nach deren Feststellung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware zu reklamieren.
3. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. Aus verspätet eingehenden Mängelrügen können keine Rechte mehr hergeleitet werden.
4. Ist die Mängelrüge begründet, sind wir berechtigt, Ersatzlieferungen vorzuehmen. Für diese Ersatzlieferung haften wir lediglich im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte hat der Besteller lediglich, wenn wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben oder wir eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen nicht einhalten können.
5. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.

 

IV. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für schriftlich zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der von uns gelieferten Waren.
2. Die Qualität unsere Ware gilt für beste Handelsqualität. Geringfügige Abweichungen von Mustern berechtigen weder zur Abnahme- noch zur Zahlungsverweigerung oder zu Ersatzansprüchen. Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der gängigen Warenausführung. Beschriftungen erfolgen gemäss schriftlicher Bestellung in Maschinengravur.
3. Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich und schriftlich erklärt werden.
4. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich in jedem Fall auch auf die Nachlieferung mangelfreier Ware, die bei berechtigten Reklamationen kostenfrei ersetzt wird. Darüber hinaus sind sämtliche darüber hinausgehenden Ansprüche des Bestellers auf Wandlung, Minderung oder Ersatz des mittel- oder unmittelbaren Schadens, insbesondere Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder die Voraussetzungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB gegeben sind.

 

V. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

1. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
2. Bei handelsüblichem Wiederverkauf der von uns gelieferten Waren, den wir widerruflich gestalten, tritt der Erlös anstelle der veräusserten Ware. Die Forderung gegen den Abnehmer wird hiermit schon jetzt an uns abgetreten.
3. Wird auf Kredit verkauft, hat der bei uns Bestellende seine Kunden auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, der bestehen bleibt. Ver- oder bearbeitet der Besteller oder seine Kunden die von uns gelieferten Waren, so bleibt unser Eigentum davon unberührt.
4. Auf Verlangen hat der Besteller uns unverzüglich zu erklären, an wen die Ware geliefert wurde und welche Forderungen ihm aus diesem Geschäft zustehen.
5. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Wird unser Eigentum oder sonstige uns zustehenden Rechte gepfändet, so hat der Besteller uns hierüber unverzüglich zu informieren.
6. Eine Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren behalten wir uns vor. Allein das Verlangen nach Herausgabe des von uns vorbehaltenen Eigentums stellt jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, dass wir dies schriftlich erklären.

 

Vl. Zahlungen

1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB.
3. Eingehende Zahlungen werden immer auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn diese ist unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
4. Bei Bekanntwerden von Gründen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers vermuten lassen und die Realisierung unserer Forderung gefährden, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und in Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten oder Lieferungen zurückzuhalten. Das entbindet den Besteller aber nicht von seinen Verpflichtungen aus den bereits erfüllten Teilen des Vertrags.
5. Inkassovollmacht haben unsere Mitarbeiter bei Aussendiensttätigkeit nur dann, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung vorliegt.

 

Vll. Werkzeugkosten

Werkzeug- und Einrichtungskosten werden nach Vereinbarung und Angebot in Rechnung gestellt. Sie verbleiben in unserem Eigentum und Besitz und werden für Nachbestellungen aufbewahrt.
Die Aufbewahrungszeit beträgt 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der letzten Lieferung.
Nach Fristablauf können wir das Werkzeug nach unserer Wahl vernichten.
Der Besteller erwirbt während der Dauer der Geschäftsverbindung lediglich das alleinige Nutzungsrecht an den Werkzeugen und hat keinen Anspruch auf Übertragung des Besitzes.

 

Vlll. Schutzrecht

Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Der Besteller haftet dafür, dass die bestellten Artikel kein Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte verletzen.
Bei Verletzung solcher Rechte ist uns der daraus resultierende Schaden zu ersetzen und wir sind von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Wir sind berechtigt, Warenfertigungen nach eigenen Mustern oder Entwürfen auch an Dritte zur Bemusterung zu senden, wenn dies vom Besteller nicht ausdrücklich untersagt wird. Dabei gilt, daß sich das nur auf Form, Emblem und Farbausführung bezieht, jedoch nicht auf die laufende Beschriftung.
Die für einen Artikel beanspruchten Schutzrechte sind bei Auftragserteilung nachzuweisen, andernfalls entfallen jegliche Ansprüche an uns oder Dritten gegenüber.
Reinzeichnungen, Entwürfe und Muster unseres Hauses bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht benutzt oder vervielfältigt werden.

 

IX. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstandort für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Lüdenscheid. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland


Steinhauer & Lück GmbH & Co KG
Lüdenscheid, Januar 2017