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| Unsere AGBs | |||
Allgemeine Verkaufs- u. Lieferbedingungen I. Allgemeines 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden uns erteilten Auftrag, der mit Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande kommt. Abweichende Individual-Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Angaben auf technischem Gebiet erfolgen unverbindlich. 3. Alle in Angebotsunterlagen Katalogen, Preislisten, Prospekten, usw. gemachten Angaben sind so genau wie möglich, aber nur annähernd maßgebend, es sei denn, daß sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. 4. Preise verstehen sich freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preiserhöhungen bleiben vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluß Material-, Lohn-, Gehaltserhöhungen oder andere für die Kalkulation maßgebenden Kosten erhöht werden. Die Preise verstehen sich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Beide Seiten verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleichkommt. 6. Telegrafische und telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Bestellers an. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere mit unseren Vertretern, über Lieferungsumfang, Rabatte, Zahlungskonditionen, etc. bedürfen der schriftlichen Bestätigung. II. Auslieferung und Versand 1. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, daß schriftlich eine verbindliche Lieferfrist zugesagt wird. Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, insbesondere Lieferverzögerungen seitens unserer Zulieferer, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Werkstoffmangel und sonstiges unverschuldetes Unvermögen bei uns oder bei unseren Vorlieferern entbinden uns von unseren Lieferungsverpflichtungen. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, entweder gem. erteilter Instruktionen oder nach unserem Ermessen, ohne Haftung für billigsten Versandweg. Eine Franko-Lieferungszusage ist für den Gefahrenübergang ohne Bedeutung. Porto und Verpackung und evtl. Abgaben werden selbstkostend in Rechnung gestellt. Kisten werden bei umgehender Franko-Rücksendung zu 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Mit der Übergabe der Waren an den Besteller, Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungspersonen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers. 2. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. 3. Teillieferungen sind zulässig. 4. Wir verpflichten uns, die vereinbarte Menge zu liefern. Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% ist der Besteller verpflichtet abzunehmen. Dies gilt insbesondere für Sonderanfertigungen und Abzeichen mit Inschriften. Bei Abzeichen mit besonderer Inschrift ist die Mindestmenge 50 Stück. 5. Alle Warenrücksendungen laufen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn wir die Gründe nicht zu vertreten haben. 6. Abrufaufträge müssen innerhalb eines Jahres abgenommen werden, falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Nach Jahresfristablauf erfolgt die Lieferung des Restauftrages. Evtl. Geld- entwertungen, desgleichen Lohn-, Gehalt- und Materialsteigerungen und erhöhte öffentliche Abgaben, die zwischen Auftragserteilung und Abruf eintreten, werden dem Besteller in Rechnung gestellt. III. Mängelrügen 1. Die gelieferte Ware ist vom Besteller unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder unrichtiger Leistung oder Rügen bei erkennbaren Mängeln sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen (Ausschlußfrist). 2. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware. 3. Unterläßt der Besteller die schriftliche Mängelrüge, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Aus später eingehenden Mängelrügen kann der Besteller Rechte nicht mehr herleiten. 4. Sind Mängelrügen begründet, sind wir berechtigt, Ersatzlieferungen vorzunehmen. Für diese Ersatzlieferungen haften wir nur in gleichem Umfange wie für den ursprünglichen Lieferungsgegenstand. Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben, bzw. eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens 6 Wochen betragen muß, verstreichen lassen. 5. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. IV. Gewährleistung 1. Wir leisten Gewähr für schriftlich zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der von uns gelieferten Waren. 2. Qualität unserer Ware gilt für beste Handelsqualität. Kleine Abweichungen vom Muster berechtigen weder zur Abnahme- und Zahlungsverweigerung noch zu Schadensersatzansprüchen. Wenn nicht anderes angegeben, erfolgt Lieferung in der meist gangbaren Warenausführung. Beschriftungen erfolgen gem. Bestellungsaufgabe in Maschinen- oder Handgravuren. Ist Anbringung von Maschinengravur uns technisch nicht möglich, erfolgt Handgravur zu Tagespreisen. 3. Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich (vgl. Abschnitt lll) schriftlich erhoben werden. 4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich in jedem Fall auch auf Nachlieferung mangelfreier Ware, die bei berechtigten Reklamationen kostenfrei ersetzt wird. Darüber hinaus sind sämtliche weitergehenden Ansprüche des Bestellers auf Wandlung, Minderung oder Ersatz des mittelbaren bzw. unmittelbaren Schadens, insbesondere auch Ansprüche wegen positiver VertragsverIetzung und wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder die Voraussetzungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB gegeben sind. V. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten 1. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum. 2. Bei handelsüblichem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren, den wir widerruflich gestatten, tritt der Erlös anstelle der veräußerten Ware. Die Forderung gegen den Abnehmer wird hiermit schon jetzt an uns abgetreten. Wird auf Kredit verkauft, hat der bei uns Bestellende seine Kunden auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, der bestehen bleibt. Ver- oder bearbeitet der Besteller oder seine Kunden die von uns gelieferten Waren, so bleibt unser Eigentum an den von uns gelieferten Waren bestehen. Auf VerIangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. 3. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehalts- oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Wird unser Eigentum oder sonstige uns zustehenden Rechte gepfändet, so hat der Besteller uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. 4. Wir behalten uns vor, jederzeit die Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen. Allein das Verlangen nach Herausgabe des von uns vorbehaltenen Eigentums stellt jedoch noch keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, daß wir dies schriftlich erklären. Vl. Zahlungen 1. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Edelmetalle sind sofort zahlbar rein netto. Bei Bestellungen mit einem Wert unter DM 100,- gewähren wir kein Skonto. Auf Wechselzahlungen gewähren wir kein Skonto. Bei Wechselzahlungen werden Diskont, Spesen und Einbeziehungskosten vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an den Besteller in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar. 2. Bei Zahlungszielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 3. Zahlungen des Bestellers werden stets auf die älteste, fällige Rechnung verrechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. 4. Bei Bekanntwerden von Gründen, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers vermuten lassen und dadurch die Realisierung unserer Forderung als gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder sofortige Stellung von Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages. 5. Inkassovollmacht haben unsere Vertreter oder Reisenden nur dann, wenn eine besondere schriftliche Vollmacht oder Quittung vorgelegt wird. Vll. Werkzeugkosten Werkzeug- und Einrichtungskosten, etc. werden in Rechnung gestellt, falls hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Sie verbleiben in unserem Eigentum und Besitz und werden für Nachbestellungen aufbewahrt. Die Aufbewahrungszeit beträgt 5 Jahre vom Zeitpunkt der letzten Lieferung an. Nach Ablauf der Frist können wir das Werkzeug nach unserer Wahl vernichten. Der Besteller erwirbt während der Dauer der bestehenden Geschäftsverbindungen lediglich das alleinige Nutzungsrecht an den Werkzeugen und hat keinen Anspruch auf Übertragung des Besitzes hieran. Vlll. Schutzrecht Schutzrechte dürfen nicht verIetzt werden. Der Besteller haftet dafür, daß die bestellten Artikel kein Urheberrecht oder sonstige Musterschutzrechte verletzen. Bei Verletzung solcher Rechte ist uns der daraus entstehende Schaden zu ersetzten und sind wir von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir sind berechtigt aus Warenanfertigungen nach eigenen Entwürfen und Mustern oder nach eingesandten Mustern und Entwürfen auch an Dritte Bemusterungen und Lieferungen vorzunehmen, wenn dieses von dem Besteller bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich untersagt wird. Dabei gilt, daß sich das nur auf Formgestaltung, Emblem und Farbausführung bezieht, jedoch nicht auf typisch lautende Beschriftung. Die für einen Artikel beanspruchten Schutzrechte sind bei Auftragserteilung nachzuweisen, anderenfalls entfallen jegliche Ansprüche uns oder Dritten gegenüber. Unsere Entwürfe und Muster bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht benutzt oder vervielfältigt werden, sie sind bei Nichtzustandekommen des Auftrages zurückzusenden. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen sowie Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Lüdenscheid. 2. Für sämtliche vertraglichen Beziehungen zu unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (Art. 27 und 28 des Einführungsgesetzes zum BürgerIichen Gesetzbuch vom 18.08.1886–RGBL. S. 604 / BGBL lll 400-1 in der jeweils gültigen Fassung). 3. Bei Auslandsgeschäften gilt außerdem für alle vertraglichen Beziehungen das Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 (BGBL I, S. 868), soweit der Vertragspartner einem der Vertragsstaaten angehört. Steinhauer & Lück, Lüdenscheid |
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